Informationsseiten für Zuweiserinnen und Zuweiser

 

Transparente Geldauflagenverwaltung bei InterCoral Jena e.V.

 

Wir achten auf eine transparente und ordnungsgemäße Geldauflagenverwaltung. Geldauflagen verwenden wir ausschließlich für Projekte, die dem in der Satzung vorgesehenen Zweck entsprechen. Über unsere Projekte informieren wir hier.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Satzungsänderungen, die die steuerlichen Vergünstigungen betreffen könnten, teilen wir unverzüglich mit.

Wir informieren die zuweisende Behörde umgehend über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen. Zu Jahresbeginn unterrichten wir unaufgefordert die zuweisenden Behörden über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen aus dem jeweils abgelaufenen Kalenderjahr und kommen mit der Vorlage dieses Berichts unserer Transparenz- und Rechenschaftsverpflichtung nach. Der Bericht ist in gekürzter Form zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Zahlungspflichtigen öffentlich einsehbar.

Wir führen ein Sonderkonto ‚Geldauflage‘, das ausschließlich für die Abwicklung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto erstellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.

Wir haben zur Verfolgung unserer Wertevorstellung eine Anzahl von gemeinsamen Handlungsprinzipien entwickelt, an die sich alle Vereinsmitglieder gleichermaßen gebunden fühlen.

Wir sichern einen pflichtgemäßen Umgang mit persönlichen Daten nach DSGVO zu.

 

Zahlungspflichtigen haben wir ausführliches Informationsmaterial vorbereitet.